📌 Rechtliche Hinweise zum Kauf und Führen von Messern
Die Rechtslage in Deutschland
Der Verkauf und Besitz der in unserem Shop angebotenen Messer ist nach deutschem Recht grundsätzlich erlaubt.
Das Führen bestimmter Messer im öffentlichen Raum unterliegt jedoch Einschränkungen gemäß § 42a des Waffengesetzes (WaffG).
Verboten ist das Führen:
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von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm
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von Einhandmessern (also einhändig feststellbaren Klappmessern)
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von Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Dolchen)
Ausnahmen – Das Führen ist erlaubt, wenn:
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ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. berufliche Nutzung, Brauchtumspflege, Sport)
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das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird
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das Messer für Film-, Theater- oder andere Aufführungen gebraucht wird
Hinweis:
Messer, die nicht einhändig zu öffnen und nicht verriegelbar sind (z. B. klassische Slipjoints), fallen nicht unter § 42a WaffG.
Waffenverbotszonen (§ 42 Abs. 6 WaffG)
Seit 2020 dürfen Bundesländer und Städte Waffenverbotszonen einrichten.
Dort kann das Führen von Messern mit Klingenlängen über 4 cm unabhängig vom § 42a eingeschränkt oder verboten werden.
Ausnahmen gelten für:
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Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Beruf, Sport, Brauchtum)
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Anwohner, Gewerbetreibende, Anlieferer
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Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis
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Transport in nicht zugänglichem Behältnis
Hinweis:
Messer ohne Klingenverriegelung und ohne einhändige Öffnung (z. B. klassische Slipjoints oder Friction Folder) dürfen in der Regel auch in Waffenverbotszonen mitgeführt werden.
Rechtliche Situation im Ausland
Bei Bestellungen außerhalb Deutschlands beachte bitte die jeweiligen nationalen Waffengesetze deines Landes.
Wir übernehmen keine Haftung für die Einhaltung ausländischer Vorschriften oder die Zulässigkeit einzelner Produkte im Zielland.
Keine Rechtsberatung
Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Stand: Juni 2025. Änderungen vorbehalten.